Organisatorisches

Absagen


Da es passieren kann, dass Termine aus dringenden Gründen nicht eingehalten werden können, gilt für meine Praxis folgende Regel:


Absagen bitte so früh wie möglich (min. 24h im Voraus) telefonisch mitteilen.


  • unentschuldigte oder verspätet abgesagte Therapien können in Höhe des Kassensatzes privat in Rechnung gestellt werden


Öffnungszeiten


Termine nur nach Vereinbarung

Kostenübernahme


Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung.


Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.


Es gelten ab dem 18. Lebensjahr die gesetzlichen Zuzahlungsbestimmungen.


Die privaten Versicherungen übernehmen die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über die genaue Höhe und die Bedingungen der Kostenübernahme.

Verordnung


Eine logopädische Therapie inklusive Beratung kann nur aufgrund einer ärztlichen Heilmittelverordnung (Rezept) erfolgen.


In der Regel finden die Therapien in den Praxisräumen statt. Bei Bedarf und nach ärztlicher Verordnung werden aber auch Hausbesuche durchgeführt.